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BVerwG, 04.03.1991 - 2 B 26.91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 31.10.1990 - 11 S 853/89
- BVerwG, 04.03.1991 - 2 B 26.91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74
Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BVerwG, 04.03.1991 - 2 B 26.91
Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).Dies ist aber für die Frage der Abweichung ohne ausschlaggebende Bedeutung (vgl. u.a. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - ).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.03.1991 - 2 B 26.91
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist …
Auszug aus BVerwG, 04.03.1991 - 2 B 26.91
Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ). - BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den …
Auszug aus BVerwG, 04.03.1991 - 2 B 26.91
Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 04.03.1991 - 2 B 26.91
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).